Sie bauen auf Aufrichtigkeit und Stehvermögen

Projekte

Über 165 abgeschlossene Projekte in einem Größenvolumen ab 0,5 Mio. bis zu 320 Mio. Euro und zahlreiche Gerichtsgutachten bilden die Substanz für verständliche Antworten zu Ihren Fragestellungen rund ums Baugeschehen.

Sie vertrauen auf Zuverlässigkeit und Unterstützung

Leistungen

Ingeneurbüro für Baubetrieb

Bausachverständiger

Ich habe für Bauunternehmen, Bauherren und als Gerichtsgutachter eine Vielzahl von bauspezifischen Fragestellungen baubetrieblich untersucht und bewertet. Dabei blieb das Hauptaugenmerk nicht auf Großbauvorhaben gerichtet, jede Bauaufgabe verdient Aufmerksamkeit und Detailfragen werden gleichermaßen mit Leidenschaft betreut.

- 01

Bauabrechnung

Baubetriebliche Prüfung von Bauabrechnungen und Vergütungsansprüchen auf der Grundlage von BGB-Werkverträgen sowie VOB-Verträgen unter Einbeziehung der VOB Teil B sowie der VOB Teil C”.

Die Bewertung einer Bauabrechnung erfordert eine Differenzierung nach den Kriterien „Prüfbarkeit“ und „sachliche Richtigkeit“. Die Prüfbarkeit einer Abrechnung ist nach den Kontroll- und Informationsinteressen des Auftraggebers auszulegen, inwieweit er zur Beurteilung der geltend gemachten Forderung weiterer Informationen bedarf. Über die Prüfbarkeit der Rechnung entscheidet insofern alleine das Informationsinteresse des Auftraggebers. Die Frage der Prüfbarkeit tangiert also nicht die Frage, ob die Berechnung sachlich richtig oder falsch ist. Darauf kommt es für die Beurteilung der Prüfbarkeit einer Abrechnung nicht an (OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2014 – 19 U 122/13; BGH, Beschluss vom 18.01.2017 – VII ZR 22/15).

Die Abrechnung ist prüfbar, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und sie für den Auftraggeber nachvollziehbar ist. Bei einem VOB-Einheitspreisvertrag ist die Abrechnung z.B. nur prüfbar, wenn ihr Aufmaßblätter beigefügt sind, die dem Auftraggeber eine Überprüfung der angegebenen Menge der ausgeführten Leistung ermöglichen (OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2019 – 12 U 116/18).

Dem Auftraggeber muss in jedem Fall eine Überprüfung der angegebenen Menge der ausgeführten Leistung möglich sein. Das setzt eine übersichtliche und insgesamt nachvollziehbare Aufstellung mit Mengenangaben und Berechnungen zu den geltend gemachten Ansprüchen voraus.

Ob die in der Kostenberechnung angesetzten Kosten richtig sind, ist keine Frage der Prüfbarkeit, sondern der sachlichen Richtigkeit.

Grundinstandsetzung Straßentunnel, Hamburg

Berechnung der Ansprüche aus nicht ausgeführten Vertragsleistungen nach § 2 Abs. 3 VOB/B unter Berücksichtigung geänderter Bauzeiten.
—–

Sanierung Truppenunterkunft Gebäude 11, Hagenow

Prüfung und Stellungnahme zu nachträglich geltend gemachten Rückforderungen des öffentlichen Auftraggebers aufgrund der von übergeordneten Rechnungsprüfungsinstanzen ermittelten Überzahlungen, beratende Tätigkeiten für die Klageerwiderung und Vergleichsverhandlungen.
—–

Neubau Schießpark, Celle

Gutachten im Auftrag des Auftraggebers zur Prüfbarkeit und Richtigkeit der Schlussabrechnung des Auftragnehmers.
—–

Neubau Seniorenwohnanlage, Clausthal-Zellerfeld

Baubegleitende Tätigkeiten: Ausarbeitungen und Verhandlungen zur Klärung strittiger Abrechnungspositionen des Erdbaus- und der Gründungsarbeiten, Begleitung Mangelbeseitiung und Abnahmen.
—–

Neubau Bürogebäude BT 10 (VW Wolfsburg), Elektroarbeiten

Baubegleitende Betreuung, Beratung und Stellungnahmen zum Thema Beschleunigung, Nachtrag änderungsbedingter zusätzlicher Lohnaufwand, Stellungnahmen zur Rechnungsprüfung und zu Schlussrechnungsstreitigkeiten.
—–

Neubau Überdachungsbauwerk ZOB Pforzheim, Trockenbauarbeiten

Beratungen und gutachterliche Stellungnahme zur vertragsgerechten Abrechnung nicht geometrischer Deckenfelder unter Berücksichtigung der DIN 18340 VOB/C.
—–

Rohbauarbeiten Neubau Gebäudes K3 (MHH), Hannover

Gerichtsgutachten zu strittigen Schlussrechnungsforderungen der Klägerin gemäß Beweisbeschluss LG Hannover, „Komplex Schalarbeiten“, Beweisfrage zur Abrechnung „zweihäuptig“ ausgeschriebener Schalung nach Abschnitt 5.2.1.1 der ATV DIN 18331 (VOB/C 2009).

- 02

Nachtragsmanagement

Nachtragsmanagement für Auftraggeber und Auftragnehmer. Baubetriebliche Aufbereitung, Prüfung und Beurteilung von Leistungsänderungen unter Berücksichtigung vertraglicher Regelungen im Einzelfall sowie § 650c BGB n.F. oder § 2 VOB Teil B.

Zur Prüfbarkeit von Nachträgen siehe „01 Bauabrechnung“.

„Nachträge“ bezeichnen allgemein die nach Vertragsschluss geänderten Bauinhalte, also nachträgliche Leistungsänderungen, die regelmäßig nach § 650c BGB n.F. oder § 2 der VOB Teil B, zu bewerten sind. Das umfasst u.U. auch die Bauumstände, die Art und Weise, wie eine Leistung erbracht werden sollte. Naturgemäß resultiert aus „Nachträgen“ infolge der unterschiedlichen Interessenlagen, Wissens- und Kenntnisständen von Auftraggeber und Auftragnehmer leicht Streitpotential, was ein konstruktives Nachtragsmanagement auf der Baustelle empfiehlt.

Die baubetriebliche Bewertung umfasst eine vertragliche Prüfung der Anspruchsgrundlage dem Grunde nach und – so eine Anspruchsgrundlage zu bejahen ist – die Prüfung der Höhe nach. Zur Prüfung ist das Vertragswerk als sinnvolles Ganzes und die Ausschreibung im Zweifelsfall nach dem Bieterhorizont des Auftragnehmers auszulegen.

Neubau CHyN – Center for Hybrid Nanostructures Hamburg, Starkstromanlagen

Baubegleitende Betreuung bis zur Fertigstellung und Schlussabrechnung, Unterstützung Schriftverkehr Projektleitung, Stellungnahmen zu Anspruchsgrundlagen technischer Nachträge sowie zu Bauzeit- und Beschleunigungsansprüchen, Begleitung Schlussabrechnung.
—–

Neubau JVA Großbeeren, Tischler II (WC-Trennwände)

Baubegleitende Betreuung über Bauzeit, Unterstützung Schriftverkehr und Nachtragsmanagement bezüglich Leistungsänderungen, Bauzeitverschiebung und Bauzeitverlängerung sowie Mehrkosten aus Material- und Lohnkostensteigerungen. Vergleichsverhandlungen und Stellungnahmen zu strittigen Nachträgen, Gutachten Bauzeitnachtrag zur Schlussrechnungslegung. Stellungnahmen im Rechtsstreit bis zum Vergleich vor dem LG Berlin.
—–

DLH Lufthansa Lounges Satellit MUC T2 München, Metalldecken

Baubegleitende Betreuung und baubetriebliche Unterstützungsleistungen, Anspruchsbegründungen zu technischen Nachträgen, Nachträge zu Ablaufänderungen und Bauzeitverlängerung, nachlaufende Betreuung und Unterstützung Vergleichsgespräche.
—–

B96n, VKE 2861 2. Strelasundquerung, Neubau Verkehrszeichenbrücken (Stahlbau)

Baubegleitende Tätigkeiten: Schriftverkehr und Bauablaufuntersuchungen infolge Bauverzögerungen, Beschleunigungen und Leistungsänderungen, Ausarbeitung der technischen Nachträge des Stahlbaus, Beschleunigungskosten, Stellungnahmen zu Gegenforderungen des Auftraggebers, Mangelproblematik Stahlbau.
—–

Neubau Abwasserbrücke Fuhlensee, Ingenieurbau und Rohrleitungsbau

Baubegleitende Tätigkeiten: Bauablaufuntersuchungen infolge mehrfacher Bauverzögerungen, Ausarbeitung der technischen und ablaufänderungsbedingten Nachträge.
—–

Museumsneubau Sammlung Brandhorst in München, Stahlbauarbeiten

Privatgutachten im Auftrag des Auftraggebers im Rechtsstreit vor dem LG zu Mehrkostenansprüchen des Nachunternehmers aus geänderten Montagebedingungen für die Stahlbauarbeiten.
—–

Porsche Werkserweiterung G1 in Leipzig, Stahlbauarbeiten

Gutachten im Auftrag des Architekten im Verhältnis zum Bauherrn aufgrund von Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers infolge geänderter Stahlbauleistungen (Profile, Stegverstärkungen, Anschlüsse, Bleche, Schweißnähte).
—–

S-Bahn Rhein/Main, Ausbau Rodgaustrecken, Anteil DB Netz AG

Privatgutachten im Auftrag des Auftragnehmers. Untersuchung der Anspruchsgrundlagen technischer Nachträge aufgrund von Erschwernissen u.a. infolge verkürzter Sperrpausen.

- 03

Bauablaufstörungen

Untersuchung und Bewertung gestörter Bauabläufe. Baubetriebliche Aufbereitung, Prüfung und Bewertung von Bauablaufänderungen und Bauzeitverzögerungen einschließlich der daraus abzuleitenden Ansprüche. Bauablaufuntersuchungen zur Überprüfung und Bewertung verzugsbedingter Kündigungsvoraussetzungen (siehe „04 Gekündigter Bauvertrag“) sowie von Vertragsstrafen- und Schadensersatzansprüchen der Vertragsparteien.

Die baubetrieblichen Aufgabenstellungen von Auftraggeber und Auftragnehmer unterscheiden sich. Der Auftragnehmer hat seine Ansprüche aus dem gestörten Bauablauf nachzuweisen. Diese Aufgabe ist anspruchsvoll.

Die in den zurückliegenden Jahrzehnten entwickelten baubetrieblichen Ansätze und Verfahren zum Nachweis von Ansprüchen aus gestörten Bauabläufen haben bis heute wenig „Gnade“ in der Rechtsprechung gefunden. Sie sind deshalb aus keinem „rechtsicheren“ Nachweisverfahren abzuleiten. Die Gründe sind vielschichtig. Neben der notwendigen Baustellendokumentation sind insbesondere die mit den möglichen Anspruchsgrundlagen § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B, § 642 BGB und § 6 Abs. 6 VOB/B einhergehenden rechtlichen Aspekte ausschlaggebend. Zu Ansprüchen nach § 642 BGB ist Licht am Horizont erkennbar, Bauzeitansprüche nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B werden regelmäßig verneint und der Nachweis von Schadensersatzansprüchen nach § 6 Abs. 6 VOB/B steht weiterhin vor scheinbar nicht überwindbaren Hindernissen.

Auftraggebern bereitet die Situation tendenziell geringe Sorgen, ausführende Unternehmen tragen jedoch häufig gravierende wirtschaftliche Nachteile. Dessen ungeachtet belegen die Baupraxis und Gerichtsverfahren (bis zu den Oberlandesgerichten) akzeptable Vergleichsergebnisse, wenn „die Geschichte stimmt“ und die Ansprüche transparent und nachvollziehbar dargelegt sind. Meine primäre Zielsetzung für die baubetriebliche Aufarbeitung liegt demzufolge in der transparenten und nachvollziehbaren Aufarbeitung des tatsächlichen Bauablaufes.

Die eingetretenen Änderungsursachen und deren kausale Auswirkungen müssen herausgearbeitet und belegt sein. „Die Geschichte muss stimmen“. Die notwendigen Differenzierungen ergeben sich aus dem Einzelfall. Dabei muss die Ausarbeitung in einem ersten Schritt nicht zwingend umfangreich sein („Abschichten“ der Sachverhalte). Das ist für das Verständnis und die Bearbeitung der Beteiligten vorteilhaft. Ergänzende Darlegungen empfehlen sich in Abhängigkeit vom Verhandlungsverlauf und/oder den rechtlichen Fragestellungen.

Universität Lübeck, Umschlussarbeiten Energieversorgung

Aufbereitung der Ansprüche aus Ablaufänderungen und Bauzeitverlängerung (Materialkosten, Lohnkosten, Baustelleneinrichtung, Gemeinkosten). Ausarbeitung und Überarbeitung Bauzeitnachtrag.
—–

Neubau OU Hemmingen B3n, Neubau BW 04, 05 und 06, Ingenieurbauwerke

Privatgutachten im Auftrag Auftragnehmer. Bauzeitansprüche aus Ablaufänderungen und Bauzeitverlängerung (Baustelleneinrichtung, Personaldisposition, Auswirkungen aus Hochwasser, Gemeinkosten).
—–

BAM UKSH Uniklinikum Kiel, Trockenbau abgehängte Decken

Baubegleitende Betreuung, Ablaufänderungen und Bauzeitverzögerungen, Aufbereitung Ansprüche aus Bauzeitverzögerungen und Beschleunigungsmaßnahmen, Nachtrag Planmanagement.
—–

Schloß Schwerin, Neugestaltung Plenarsaal mit Konferenzbereich, Trockenbau

Baubegleitende Betreuung bis zur Fertigstellung aller Arbeiten, Unterstützung Schriftverkehr Projektleitung, Stellungnahmen zu Anspruchsgrundlagen technischer Nachträge sowie zur Bauzeitverlängerung, Bauzeitnachtrag mit Prognosen zu Bauzeitverlängerungskosten,

Aufbereitung der Ansprüche aus strittigen Nachträgen und Bauzeitverlängerung.
—–

Erweiterung/Neubau UKE Hamburg, Holztüren

Baubegleitende Tätigkeiten: Schriftverkehr, Bauablaufdokumentation, Soll-Ist-Vergleiche, Feststellung von Ursachen und Änderungen von Bauablaufänderungen, Ausarbeitung der Anspruchsgrundlagen für die bauzeitrelevanten Nachträge, GU-Verhandlungen, Stellungnahmen zu Gegenforderungen des GU.
—–

Modernisierung und Umbau Krankenhaus Aschaffenburg, Ausbau Trockenbauarbeiten

Baubegleitende Betreuung, Beratungen und Ausarbeitungen zu Bauzeit- und Nachtragsmanagement, Baubeschleunigung, Bauzeitverlängerung, Vergleichsverhandlungen.
—–

AOK Nordost, -2.BA- Sanierung Rondell, Trockenbau, Türen und Kühldecken

Baubegleitende Betreuung, Nachtragsmanagement, Aufbereitung von Nachträgen zur Bauzeitverlängerung, Minderleistungen und Gemeinkostenunterdeckung.
—–

Modernisierung Therme Soltau, Rohbau- und Maurerarbeiten

Baubegleitende Betreuung Nachtragsmanagement und Unterstützungsleistungen für Nachträge aus Bauzeitverlängerung bis zur Schlussrechnungslegung.
—–

Neubau Flugsteig A-Plus Frankfurt, Brandschutzarbeiten Stahlbau

Baubegleitende Betreuung, Beratung zu Bauzeit- und Nachtragsmanagement, Aufbereitung Nachtrag Bauzeitverlängerung.
—–

NBS Köln-Rhein/Main, Neubau Fernbahnhof Flughafen Frankfurt/Main, Brandschutz

Bauablaufuntersuchung, Bauzeitenpläne (Soll-Ist-Vergleich), Privatgutachten zur Berechnung von Mehrkosten aufgrund von Bauablaufänderungen und Bauzeitverlängerung (Mehrkosten aufgrund geänderter Bauumstände für eine geänderte Einrüstung und Logistik für die Korrosionsschutzarbeiten und Brandschutzmontage).

- 04

Gekündigter Bauvertrag

Baubetriebliche Bewertung und Abrechnung gekündigter Bauverträge nach § 648 BGB, § 648a BGB sowie § 8 Abs. 1, 2 und 3 VOB/B (Kündigung durch Auftraggeber) und § 9 Abs. 1 VOB/B (Kündigung durch Auftragnehmer).

Eine geplante Vertragskündigung bedingt zur Beurteilung der rechtlichen Voraussetzungen regelmäßig eine vorhergehende Bauablaufuntersuchung zur Feststellung der Kündigungsvoraussetzungen. Ist z.B. eine „freie“ Kündigung nach § 648 BGB bzw. § 8 Abs. 1 VOB/B auszusprechen oder eine verzugsbedingte Kündigung „aus wichtigem Grund“ nach § 648a BGB bzw. § 8 Abs. 3 VOB/B gerechtfertigt? Das hat für Auftraggeber und Auftragnehmer unterschiedliche Konsequenzen. Eine Vertragskündigung bedingt außerdem eine Leistungsfeststellung bzw. eine Dokumentation des Leistungsstandes zum Zeitpunkt der Kündigung.

Für eine freie Kündigung steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 8 Abs. 1 (2) VOB/B). Bei einer Kündigung aus „wichtigem Grund“ steht dem Auftragnehmer nur die Abrechnung der ausgeführten Leistungen zu. Der Auftraggeber kann im Gegenzug u.a. Schadensersatz für Nichterfüllung verlangen (§ 8 Abs. 3 (2) VOB/B).

Die im Kündigungsfall regelmäßig baubetrieblich zu lösenden Problemstellungen umfassen z.B. die Abrechnung von Teilleistungen aus nicht oder nur teilweise ausgeführten Pauschal-Positionen, die sachgerechte Abgrenzung der zu vergütenden Gemeinkosten, die Bewertung der „ersparten Aufwendungen“ und der „anderweitige Erwerb“ sowie die Prüfung von Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers.

Straßen- und Tiefbauarbeiten, Oldenburg

Gerichtsgutachten Beweisbeschluss LG Oldenburg zu strittigen Abrechnungspositionen der Baustelleneinrichtung und verschiedenen Tiefbauarbeiten eines gekündigten VOB-Einheitspreisvertrages.
—–

Dachsanierung Grundschule Stadt Neustadt

Einbindung durch die Beklagte Stadt als Privatgutachter in den laufenden Rechtsstreit, Stellungnahmen zu Ansprüchen der Klägerin aus nicht ausgeführten Dachdeckerarbeiten nach § 8 Abs. 1 VOB/B.
—–

Neubau Wohn- und Geschäftshaus Hannover

Stellungnahme im Auftrag des Auftraggebers zur Prüfbarkeit der Schlussrechnung des Auftragnehmers, Vorbereitung der Schlussrechnungsverhandlungen zu strittigen Nachträgen aus Bauzeitverlängerung und Auftragskündigung.
—–

Neubau Ortsumgehung Burgdorf BW BU 5, Ingenieurbau Brückenbauwerk

Privatgutachten im Auftrag des Auftragnehmers zu Bauverzögerungen und der Vertragskündigung durch den Auftraggeber, baubetriebliche Zuarbeiten für die Klageschrift.
—–

Neubau Eisstadion Wolfsburg

Privatgutachten für den Auftragnehmer im Rechtsstreit vor LG. Bewertung der Bauverzögerungen und Vertragskündigung durch den Auftraggeber.
—–

Neubau Einkaufszentrum Neuwied

Bauablaufuntersuchung im Auftrag des Auftraggebers zur Feststellung und Beurteilung eingetretener Verzögerungen als Grundlage für die Berechtigung der Vertragsaufhebung durch den Auftraggeber.

Beweissicherung Bautenstand nach Vertragsaufhebung, Mangeldokumentation, Mengen- und Kostenermittlung bzw. Wertermittlung für den festgestellten Bautenstand.

- 05

Verzögerte Vergaben

Untersuchung und Bewertung verzögerter Vergaben. Dieses spezielle Thema betrifft Bauvorhaben der öffentlichen Hand, die aufgrund von Bietereinsprüchen nicht zu den in der Ausschreibung vorgesehenen Zeitfenstern vergeben werden konnten.

Der BGH hat die Rahmenbedingungen für die baubetriebliche Bewertung einer verzögerten Vergabe in mehreren Entscheidungen abgesteckt. Dem Auftragnehmer soll grundsätzlich kein Nachteil durch die verlängerte Angebotsbindung entstehen und so gestellt werden, als ob er seine Angebotspreise zum tatsächlichen Vergabezeitpunkt für die tatsächliche Bauzeit kalkuliert hätte.

Das bedarf einer bauzeitlichen und preislichen Untersuchung der Auswirkungen jeweils für den Einzelfall einer verzögerten Vergabe.

Neubau Nesserlander Schleuse, Emden, Ingenieurbau

Bewertung u.a. von Abbruch, Erdbau, Stahlbetonarbeiten, Bewehrung, Stahlbau, Ausstattung, Material- und Lohnkostensteigerungen für Eigenleistungen, Nachunternehmer- und Lieferantenleistungen infolge einer verzögerten Vergabe.
—–

Neubau Brückenbauwerk Tangentenviereck, Leipzig, Ingenieurbau

Bewertung u.a. von Stahlbetonarbeiten, Bewehrung, Ausstattung, Material- und Lohnkostensteigerungen infolge einer verzögerten Vergabe

- 06

Gutachten

Privatgutachten, Schiedsgutachten, Gerichtsgutachten, gerichtliche Beweissicherungsverfahren.

Außergerichtliche Streitbeilegung.

Ich erstelle Privatgutachten für Auftraggeber und Auftragnehmer. Gerichtsgutachten nach den jeweiligen gerichtlichen Vorgaben erstattet (Beweisbeschluss) und ich führe ebenfalls gerichtliche Beweissicherungsverfahren durch.

Neubau Fertigwarenlager, Höbeck

Beweissicherung im Auftrag des Auftraggebers. Beweissicherung Bautenstand infolge insolvenzbedingter Arbeitseinstellung des ausführenden Unternehmens mit sachverständiger Bewertung von Bautenstand und Baukosten.
—–

Erweiterung Kindertagesstätte Gemeinde Wentorf, GU-Ausschreibung

Gerichtsgutachten Beweisbeschluss LG Lübeck, Untersuchung und Beurteilung der Kostenberechnung nach DIN 276.
—–

Umbau Bestandsgebäude Berlin.

Gerichtsgutachten Beweisbeschluss LG Berlin, Untersuchung und Berechnung von Mehrkosten aus Bauablaufänderungen.
—–

Trockenbau und Brandschutzarbeiten Schacht Konrad, Salzgitter.

Gerichtsgutachten Beweisbeschluss LG Braunschweig zu strittigen Schlussrechnungspositionen der Klägerin infolge strittiger Aufmaße und der Abrechnung von Leistungsänderungen.
—–

Sanierung Altbau-Villa, Schwerin

Gerichtsgutachten Beweisbeschluss LG Schwerin zu strittigen Schlussrechnungsforderungen der Klägerin (Stundenlohnarbeiten), Untersuchung der berechtigten Ansprüche, VOB-Vertrag Betonarbeiten Sohlplatte Kellergeschoss, Mauerwerkssanierung KG.

- 07

Seminare und Fortbildungen

Seminare und Fortbildungen für Auftragnehmer und Auftraggeber zu den Themen Nachtragsmanagement und Bauablaufstörungen. Inhouse-Seminare nach firmenspezifischen Aspekten und Aufgabenstellungen.

Basisvorträge

Für Auftraggeber:
– Prüfung und Bewertung von Bauzeitnachträgen
– Nachtragsmanagement für Auftraggeber

Für Auftragnehmer:
– Aufstellen von Bauzeitnachträgen
– Nachtragsmanagement für Auftragnehmer

Über die Allgemeingültigen Grundlagen hinaus begründen die verschiedenen Tätigkeitsfelder im Bauwesen gewerkespezifische Besonderheiten, die nach Absprache für Inhouse-Seminare firmenspezifisch aufbereitet werden.

- 08

Baukostenermittlung Hoch- und Tiefbau

Baukostenermittlung für Baumängel und Bauschäden.

Die preisliche Bewertung von Bauleistungen, Baumängeln, Bauschäden oder Sanierungsmaßnahmen erfolgt regelmäßig auf der Basis von Baupreislisten, gesonderten Preisanfragen und Erfahrungswerten etc.

Neubau Wohnhaus, Salzwedel

Ortstermin und Gerichtsgutachten Beweisbeschluss AG Salzwedel zur Bewertung eines Nachlasses (Baukosten) infolge unvollständig hergestellter Leistungen und behaupteter Mängel am Fußbodenaufbau, Estrich-, Fliesen- und Pflasterarbeiten. Durchführung Ortstermin zur Bewertung der Schäden Fußbodenaufbau nach gerichtlicher Verfügung.
—–

Schäden infolge Wassereinbruch Wohnhaus, Salzwedel

Gerichtsgutachten zu Umfang und Höhe eingetretener Wasserschäden gemäß Beweisbeschluss AG Salzwedel. Durchführung Ortstermin und Materialbeprobung Laminat und Probenauswertung. Stellungnahme zum Versicherungsgutachten.

- 09

Baumängel & Bauschäden

Feststellung und Beurteilung von Baumängeln und Bauschäden.

Das Aufgabenfeld umfasst gängige Mängel und Schäden im Hochbau- und Ausbaubereich und wird nach Bedarf unter Hinzuziehung externer Sachverständiger bearbeitet.

Begutachtet werden Ausführungsmängel bei Rohbau-, Dach- und Ausbauarbeiten, die ich aufgrund meiner langjährigen Praxiserfahrung beurteilen kann.

Modernisierung 3-Familien-Wohnhaus, Berlin

Stellungnahme im Auftrag des Auftragnehmers: Untersuchung und Beurteilung der durch Sachverständigengutachten beschriebenen Mangelbeseitigungsansprüchen des Bauherrn (Maurerarbeiten, Zimmererarbeiten, Trockenbauarbeiten).
—–

Umbau und Erweiterung Gemeinschaftsschule Harksheide, Wärmedämmmaßnahmen

Gutachterliche Dokumentation und Bautenstandsfeststellung für den Auftragnehmer zur Beurteilung der vorhandenen Baufreiheiten, welche die vertragsgemäße Aufnahme der Arbeiten für das Gewerk Wärmedämmverbundsystem nicht gewährleisteten.
—–

Hofstelle mit Nebengebäuden, Salzwedel

Selbstständiges Beweissicherungsverfahren, Beweisbeschluss AG Salzwedel zu behaupteten Bauschäden (modernisierter Fachwerkbau).